Fachwissenschaftliche Anforderungen
Je nach Vorbildung müssen zusätzliche Fachkenntnisse in Geographie oder Erdwissenschaften erarbeitet werden.
Die Zulassung erfolgt je nach Vorbildung stets mit der Auflage, fehlende Fachkenntnisse in Geographie oder Erdwissenschaften zu ergänzen, je nachdem ob ein Master-Diplom in Erdwissenschaften der ETH Zürich oder ein Master-Diplom in Geographie der Universität Zürich vorliegt.
Für Studierende der Erdwissenschaften sind dies 28 ECTS bestehend aus:
- Humangeographie
- Physische Geographie
- Kartographie
- Fernerkundung
Bei Interesse wird empfohlen diese Auflagen bereits während des Bachelor-Studiums zu beginnen. Die Auflagen können innerhalb der Wahlfächer angerechnet werden.
Die fachwissenschaftlichen Auflagen müssen vor dem Besuch der Fachdidaktik bis auf 12 ECTS erfüllt sein (inklusive Humangeographie I im Umfang von 5 ECTS). Der Anmeldung zur Fachdidaktik ist das Download Bestätigungsformular (PDF, 35 KB) beizulegen.
Studierende der Erdwissenschaften müssen fachliche Auflagen in Geographie im Umfang von 28 ECTS absolvieren. Ein Teil dieser Auflagen (bis auf 12 ECTS) inklusive Humangeographie I im Umfang von 5 ECTS muss vor dem Besuch der berufspraktischen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen sein.
Fachliche Voraussetzungen in Humangeographie
(Total 18 ECTS)
Fachliche Voraussetzungen in Physischer Geographie
(mindestens 5 ECTS)
Fachliche Voraussetzungen in Methodischer Geographie
(mindestens 5 ECTS)
Das Studium «Lehrdiplom Geographie» setzt Kenntnisse und Fertigkeiten in Erdwissenschaften und Geographie voraus, die den im ETH-Bachelor- und Master-Studiengang Erd- und Klimawissenschaften sowie den im Bachelor- und Master-Studiengang Geographie der Universität Zürich vermittelten Inhalten gleichwertig sind.
Eine Zulassung für Studierende mit einem universitären Master-Diplom oder einen mindestens gleichwertigen universitären Studienabschluss in einer anderen Studienrichtung als Erd- und Klimawissenschaften oder Geographie ist möglich. Die äquivalente Erfüllung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen wird in diesem Fall individuell geprüft.Die Zulassung zum Studiengang ist nicht möglich, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat zu grosse fachliche Lücken aufweist und fachwissenschaftliche Auflagen erforderlich wären, die insgesamt mehr als 60 KP umfassen.