Auswärts studieren: Outgoing

Das Spektrum unserer Partnerhochschulen umfasst allgemeine Erdwissenschaftsstudiengänge sowie spezialisierte Ausbildungen.

Für alle Programme gilt die Bewerbungsfrist 1. Dezember. Informieren Sie den Mobilitätsverantwortlichen per E-Mail bis spätestens 1. November, wenn Sie planen, sich für einen Austauschplatz zu bewerben.

Für ein Austauschstudium müssen bestimmte ETH-Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bestandene Basisprüfung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 4.5
  • Erfolgreich absolviertes 2. Studienjahr bei Antritt des Austauschstudiums
  • Master-Studierende nur mit ETH/EPFL Bachelor-Abschluss (Studierende mit einem Bachelor-Abschluss der Universität Zürich nur in Ausnahmefällen)
  • Gute Prüfungsergebnisse
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse
  • Mit dem Mobilitätsverantwortlichen und den Studienberatern im Voraus vereinbarte und an der Partnerhochschule erbrachte Studienleistungen werden anerkannt.
  • Die allgemeinen ETH-Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Mobilitätsfenster im Bachelor: Fünftes oder sechstes Semester (nur mit Zustimmung des Departements)
  • Mobilitätsfenster im Master: In der Regel erstes, zweites oder drittes Semester (nur mit Zustimmung des Departements)
  • Während des Austausches ist das Verfassen einer Bachelor-, Master- oder Forschungsarbeit mit der Zustimmung des Departements erlaubt.

Ein Download Studienplan (PDF, 309 KB) muss zwingend nach der Zuteilung des Austauschplatzes und vor dem Austausch in Zusammenarbeit mit und unterzeichnet durch die Studienberatung und den Mobilitätsverantwortlichen erstellt werden.

Im Download Studienplan (PDF, 309 KB) werden die Kurse und Kreditpunkte festgehalten, welche an der Gastgeber-Hochschule erarbeitet werden, und diese den entsprechenden Kategorien des Bachelor- oder Master-Studiengang an der ETH zugeordnet.

Im Austausch müssen mindestens 20 ECTS absolviert, maximal können 30 ECTS angerechnet werden. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Anrechnung der im Ausland erbrachten Mobilitätskreditpunkte.

Die Anrechnung erfolgt gemäss den Bestimmungen des Departements Erd-​ und Planetenwissenschaften.

Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen, am ETH Infomarkt teilzunehmen. Eine weitere Informationsquelle ist die ETH International Knowledge Base. Überprüfen Sie die Voraussetzungen und Bedingungen des Departements und entscheiden Sie sich dann für ein Austauschprogramm und eine Gasthochschule.

Die einzelnen Programme haben unterschiedliche Ansprechpartner und Fristen für die Bewerbung. Soweit nicht anders angegeben, ist der Ablauf ihrer Bewerbung folgender:

  • Bewerbung in Mobility-Online oder wie im entsprechenden Programm angegeben
  • Entscheid ETH
  • Bewerbung Gasthochschule
  • Entscheid Gasthochschule

Nachdem Sie das Transcript of Records der Gastuniversität erhalten haben, legen Sie dieses, vor der Anrechnung durch die Studienadministration, dem Mobilitätsverantwortlichen persönlich zur Noten- und gegebenenfalls Kreditpunkteumrechnung vor. Das Studienprogramm muss vor Antritt des Austauschsemesters vom Fachberater/von der Fachberaterin und dem Mobilitätsverantwortlichen genehmigt werden. Die an der Gastuniversität erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen werden – wie auf dem Learning Agreement vereinbart – angerechnet.

Die Anrechnung von selbst organisierten Auslandsaufenthalten ohne Austauschprogramm muss nach Rücksprache mit dem Departement im Voraus genehmigt werden.

Bei der Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten gilt:

  • Es besteht kein Anspruch auf vollständige Anrechnung der im Ausland erbrachten Mobilitätskreditpunkte.
  • Die Aufteilung eines Mobilitätskurses ist auf maximal zwei Kategorien des ETH-Studiengangs beschränkt.
  • Aufteilung pro Kategorie mindestens 2 KP (die Aufteilung auf halbe oder einzelne Kreditpunkte ist nicht erlaubt).
  • Übertrag von Punkten in den Master-Studiengang bei Bachelor-Mobilität von max. 5 ECTS sind möglich, sofern es sich um einen Master-Kurs handelt.
  • Kurse an der Austauschuniversität, die Kurse aus dem D-GESS Angebot «Science in Perspective» ersetzen sollen, können nur in Ausnahmefällen angerechnet werden und müssen im Voraus genehmigt werden.

Zuständigkeiten

ETH

Die ETH Mobilitätsstelle informiert über die ETH-weiten Austauschprogramme, hilft bei der Vorbereitung des Mobilitätsaufenthalts, beantwortet Fragen zum Bewerbungsprozess und kann bei Problemen mit Mobility-Online weiterhelfen.

Departement Erd-​ und Planetenwissenschaften (D-EAPS)

Beim Mobilitätsverantwortlichen erhalten Sie Beratung zu den departementalen Austauschprogrammen und bei der Zusammenstellung des Studienplans.

Weitere Informationen zu den einzelnen Austauschprogrammen erhalten Sie

  • auf dem Studierendenportal der ETH.
  • am Infomarkt der Mobilitätsstelle, in der Regel Ende Oktober.
  • im Bachelor-Studiengang: im Rahmen der Einführung zum 2./3. Jahr des Bachelor-Studiums.
  • im Master-Studiengang: an einer Infoveranstaltung am D-EAPS.

Kontakt

Mobilitätsverantwortlicher

Dr. Cédric Schmelzbach
Dozent am Departement Erd- und Planetenwissenschaften
  • NO H 44
  • +41 44 633 26 59
  • +41 44 633 10 65

Institut für Geophysik
Sonneggstrasse 5
8092 Zürich
Schweiz

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