Selbst organisierte Aufenthalte
Informationen zur Anerkennung einzelner Kurse an ausländischen Universitäten unabhängig von einem Semesteraustausch.
Selbst organisierte Aufenthalte sind nur für Studierende mit einem ETH Bachelor-Abschluss möglich. Studierende mit einem Bachelor einer anderen Schweizer Universität können in Ausnahmefällen eine Anerkennung beantragen, sofern das Einverständnis des zuständigen Fachberatenden vorliegt.
Grundsätzliches
- Sie müssen den Auslandsaufenthalt selbst organisieren, inklusive selbständiger Bewerbung an der Gasthochschule.
- Sie müssen sich über die Zulassungsbedingungen und Studiengebühren bei der zuständigen Stelle der Gasthochschule informieren.
- Wenden Sie sich unbedingt frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt an den Mobilitätsverantwortlichen.
Vorgehen
Grundsätzlich ist eine Anrechnung von Kursen nur für bewilligte Aufenthalte möglich.
- Für eine Anrechnung muss vorgängig das Einverständnis des Studienberatenden vorliegen.
- Download Anrechnungsformular Austauschsemester (PDF, 242 KB) ausfüllen und an Mobilitätsberater senden (cc Studienkoordination).
- Nach erfolgreichem Abschluss muss das Transcript/Bestätigung dem Mobilitätsverantwortlichen geschickt werden.
- Das Original des Transcripts oder der Kursbestätigung ist der Studienadministration abzugeben
Bei der Anrechnung von Mobilitätskreditpunkten gilt:
- Es besteht kein Anspruch auf vollständige Anrechnung der im Ausland erbrachten Mobilitätskreditpunkte.
- Die Aufteilung eines Mobilitätskurses ist auf maximal zwei Kategorien des ETH-Studiengangs beschränkt.
- Aufteilung pro Kategorie mindestens 2 Kreditpunkte (die Aufteilung auf halbe oder einzelne Kreditpunkte ist nicht erlaubt).